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TASSO-Newsletter

 

Das Leben mit einem Haustier steckt voller Überraschungen - Tipps bei Rechtsstreitigkeiten

 

Wer ein Haustier hat, kennt die eine oder andere unangenehme Streitsituationen: Der eigene Hund hat einen Mitmenschen angesprungen, einen Artgenossen gebissen, den Briefträger verbellt; die Katze stromert in Nachbars Garten, der Vermieter droht das Mietverhältnis bei Tierhaltung zu kündigen.

Seit 1. September 2009 unterstützt die Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries - spezialisiert auf Tierrecht - das TASSO-Team und berät Tierhalter zu allen rechtlichen Fragen rund um das Haustier. Besuchen Sie uns auf www.tasso.net und schauen Sie unter dem Menüpunkt "Service/Tier und Recht", was andere Tierhalter bewegt oder fragen Sie dort Frau Fries.

 

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Bundesgerichtshof

Vermieter darf Katzenhaltung nicht verbieten

Karlsruhe/München (RPO). Auch wenn der Mietvertrag Katzen und andere Kleintiere in der Wohnung verbietet, kann der Mieter diese Klauseln getrost ignorieren. Solche Regelungen sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof.

Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören. Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 34/06) hervor, über das die Zeitschrift "Ein Herz für Tiere" (Ausgabe 3/2011) berichte

Etwas anders ist die Lage bei Hunden oder giftigen und gefährlichen Tieren, schreibt die Zeitschrift: Wer diese trotz Verbot durch den Vermieter hält, müsse mit Abmahnung oder sogar der fristlosen Kündigung rechnen. Ausnahmen gebe es höchstens für Tiere, die wie zum Beispiel Blindenhunde aus gesundheitlichen Gründen gehalten werden.