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Bundesgerichtshof
Vermieter
darf Katzenhaltung nicht verbieten
Karlsruhe/München
(RPO). Auch wenn der Mietvertrag Katzen und andere Kleintiere in
der Wohnung verbietet, kann der Mieter diese Klauseln getrost
ignorieren. Solche Regelungen sind unwirksam, entschied der
Bundesgerichtshof.
Hamster,
Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen
und andere Mieter nicht stören. Deshalb sei ihre Haltung eine
sachgemäße Nutzung der Wohnung. Das geht aus einem Urteil des
Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 34/06) hervor, über das die
Zeitschrift "Ein Herz für Tiere" (Ausgabe 3/2011)
berichte
Etwas
anders ist die Lage bei Hunden oder giftigen und gefährlichen
Tieren, schreibt die Zeitschrift: Wer diese trotz Verbot durch den
Vermieter hält, müsse mit Abmahnung oder sogar der fristlosen Kündigung
rechnen. Ausnahmen gebe es höchstens für Tiere, die wie zum
Beispiel Blindenhunde aus gesundheitlichen Gründen gehalten
werden.
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